Feuerverbot Kanton Luzern (LU) – aktuelle Lage
- Waldbrandgefahr: 4/5 – Grosse Gefahr
- Massnahmenstufe (Bund): 4/5
- Massnahmenstufe: 4/5 – Feuerverbot im Wald
Aktuelle Meldungen
- Kanton: Kantonsweit bleiben das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten (lawa, seit 06.08.2026, bis auf Weiteres). Quelle
- Kanton: Seit 25. August 2026 gilt im Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m); kantonsweit verboten bleiben Feuer an unbefestigten Feuerstellen, Einweggrills, Feuerwerk und Himmelslaternen (lawa, bis auf Weiteres). Quelle
Aktualisiert: 10.09.2026 06:28 · Bund (BAFU)
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